AUFTRAGGEBER
GbR Prof.-Mitscherlich-Allee
LEISTUNGSUMFANG
Gartendenkmalpflegerische Zielplanung
TEAM
Thomas Guba, Asma Moussavi, Anika Giesemann
FLÄCHE
28.000 m2
ZEITRAUM
Januar 2023 - Februar 2024
ORT
Paulinenaue im Land Brandenburg
Gartendenkmalpflegerische Zielplanung
Gutspark Paulinenaue
Der Gutspark Paulinenaue liegt in der zum Amt Friesack gehörenden Gemeinde Paulinenaue im Landkreis Havelland (Bundesland Brandenburg). Die etwa 2,5 ha große Anlage, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als kleiner Landschaftspark entstanden ist und im 20. Jahrhundert verändert wurde, befindet sich an der Südseite des historischen Ortskerns von Paulinenaue und schließt sich unmittelbar an den ehemaligen Gutshof an. Der Gutspark befindet sich im Eigentum der Gemeinde Paulinenaue und ist als Gartendenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Auch die Gutsanlage selbst steht mit mehreren Gebäuden und der auf das Gutshaus führenden Allee unter Denkmalschutz.
Die Eigentümerin des Gutshauses, das bereits zum Seniorenwohnheim umgebaut wurde, besitzt auch das nordwestlich angrenzende Flurstück, auf dem sie den “Neubau Seniorenwohngruppe” errichten möchte. Der Bauantrag hierfür wurde von den Denkmalbehörden zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass die Lage des Bauvorhabens innerhalb des Gartendenkmals keine weitere Bebauung zulasse. Nachdem die Antragstellerin hierzu in Widerspruch ging, wurde ihr mitgeteilt, dass die denkmalpflegerische Zulässigkeit des Vorhabens grundsätzlich prüffähig sei, hierfür jedoch eine Gartendenkmalpflegerische Zielplanung erstellt werden müsse.
Die Zielplanung dient den Denkmalbehörden zur Beurteilung der Auswirkung der geplanten Baumaßnahme auf das Gartendenkmal und formuliert Entwicklungsziele für einen Park, der durch (erforderliche) Baumfällungen, ungenehmigte Versiegelungen und eine z. T. unfachgemäße Pflege in seinem Denkmalwert gefährdet ist.
Unser Gutachten ist deswegen nicht nur an die Auftraggeber adressiert, sondern auch an die Gemeinde Paulinenaue als Eigentümer der überwiegenden Fläche des Gartendenkmals. In dieser Funktion ist die Gemeinde im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, das Gartendenkmal instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen. Um diese Aufgabe für die Verantwortlichen konkreter fassbar zu machen, haben wir aufbauend auf der Zielplanung konkrete Maßnahmen formuliert, die dazu geeignet sind, die gartendenkmalpflegerischen Ziele umzusetzen.